ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (Mai 2021)

CGB Media Production UG (haftungsbeschränkt)

Bürvenicher Str. 16

53909 Zülpich / Germany

 

Tel.: +49 (0) 22 52 – 54 62 894

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USt ID DE278529002

HRB 22921 AG Bonn

Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Christoph Georg Benden

 

I. Begriffsbestimmung und Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle
zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister CGB Media Production UG
Haftungsbeschränkt, (im folgenden Auftragnehmer) geschlossenen Verträge,
durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen, Leistungen und sonstige
Dienste.

2. Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei
Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird
hiermit widersprochen. Die AGB des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, soweit
der Auftragnehmer sie schriftlich anerkannt hat.

3. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche
Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und
Leistungen des Auftragnehmers, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen
getroffen werden.

II. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

1. Allgemeine Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2. Ein Auftrag an den Auftragnehmer gilt als erteilt, wenn nach einem Angebot des
Auftragnehmers der Auftrag ausdrücklich schriftlich erteilt und/oder das
Angebot schriftlich bestätigt und/oder in beiderseitigem Einverständnis mit der
Durchführung der Arbeiten begonnen wurde. Für die Wahrung der Schriftform ist
im Rahmen der gesamten Vertragsbeziehung stets eine Erklärung via E-Mail
ausreichend. Fernmündliche Vereinbarungen sind schriftlich zu bestätigen.
Sofern der Auftragnehmer Gesprächsprotokolle an den Auftraggeber übersendet,
gilt deren Inhalt als verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich
widerspricht.

3. Mit der Annahme des erteilten Auftrags im Sinne des Absatzes 2 kommt ein Vertrag
zustande.

4. Der Gegenstand des Vertrags richtet sich nach den jeweiligen einzelvertraglich
getroffenen Vereinbarungen. Es werden keine Leistungen geschuldet, die darüber
hinausgehen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die
vertragsgegenständlichen Leistungen einseitig zu ändern.

5. Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden
Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der
Vertragsbeziehung.

6. Mehraufwand, der auf Grund vom Auftraggeber veranlassten Änderungen entsteht,
wird als zusätzliche Leistung nach dem vereinbarten geltenden Stundensatz abgerechnet.

7. Bei besonderem Bedarf ist der Auftragnehmer berechtigt, Leistungen von Dritten, die
zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und für
Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben. Die Geschäftsbeziehung besteht in
diesen Fällen weiterhin ausschließlich zwischen dem Auftragnehmer und dem
Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

8. Bei Stornierung des Auftrags unter einer Frist von 8 Tagen vor Auftragsbeginn
fallen 50% der Honorare und 100% der Fremdkosten an.

III. Vertragsdauer

1. Dieser Vertrag endet grundsätzlich durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch
Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung.

2. Soweit ein Auftrag die Durchführung regelmäßig wieder auftretender Leistungen umfasst
und keine ausdrückliche Befristung vereinbart wird, gilt der Auftrag als
unbefristet erteilt. Der Auftrag kann mit einer Frist von vier Wochen zum
Monatsende von jedem Vertragspartner in Schriftform gekündigt werden.

IV. Termine und Lieferfristen

1. Termine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindliche Orientierungshilfen. Davon
ausgenommen sind Fälle, bei denen Termine ausdrücklich schriftlich als fix
vereinbart worden sind.

2. Der Auftragnehmer haftet nicht für Lieferverzögerungen, die darauf beruhen, dass
der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungspflichten unterlässt.

3. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den insoweit
entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu
verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

V. Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten des
Auftraggebers

1. Die Geschäftspartner verpflichten sich zu kooperativer, zielgerichteter
Zusammenarbeit.

2. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei
Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem
raschen Fortgang des Prozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer auch über vorher durchgeführte und/oder
laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

4. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere
Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen
Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und
Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von
Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die
erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

5.Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene
und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung bereits vor Beginn der
Tätigkeit des Auftragnehmers von dieser informiert werden.

6. Erkennt der Auftraggeber, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft,
unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und
die ihm erkennbaren Folgen dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.

7. Die Bereitstellung von Inhalten durch den Auftraggeber erfolgt unter Beachtung
etwaiger Schutzrechte Dritter und der gesetzlichen Bestimmungen. Der
Auftraggeber hält dem Auftragnehmer von jedweden Ansprüchen Dritter frei, die
wegen Verletzung von Rechten Dritter oder gesetzeswidrigen oder
vertragswidrigen Verhaltens des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer geltend
gemacht werden können.

8. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Entwürfe, Texte, Konzepte oder
sonstige erbrachte Leistungen nach Fertigstellung und entsprechender Mitteilung
durch den Auftragnehmer inhaltlich zu prüfen und schriftlich freizugeben
(Endabnahme). Bleibt eine solche Freigabe auch auf Anforderung des
Auftragnehmers aus und erfolgt auf die Anforderung innerhalb von 7 Tagen keine
Reaktion des Auftraggebers, gilt die Endabnahme als stillschweigend erfolgt,
vorausgesetzt, das Arbeitsergebnis entspricht im Wesentlichen den
Vereinbarungen. Soweit Abgabe- und/ oder Lieferfristen einzuhalten sind, hat
eine Freigabe unverzüglich zu erfolgen. Wird das gelieferte Werk oder die
überlassenen Daten, Dateien und sonstige Leistungen des Auftragnehmers vom
Auftraggeber verwendet, gilt die tatsächliche Nutzung ebenso als
stillschweigend erteilte Endabnahme.

9. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Dienstleistung (insbes.
Datenschutz-, Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Lebensmittel- u. Arzneimittelrecht)
wird vom Auftragnehmer nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich Gegenstand des
Auftrags ist. Beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer mit diesen
Leistungen, trägt er die hierdurch entstehenden Gebühren und Kosten des
Aufragnehmers und Dritter (Rechtsanwalt, Behörden u. a.) zu marktüblichen
Konditionen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.

10. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die in der Dienstleistung wie
Reinzeichnungen, Webdesigns, Text, Foto, Film oder Social Media Beitrag u.ä.
enthaltenen, vom Auftraggeber vor- oder freigegebenen Sachaussagen über
Produkte und Leistungen des Auftraggebers auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für
die Richtigkeit von Inhalt, Bild, Ton und Text.

VI. Vergütung und Fälligkeit

1. Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers sind, vorbehaltlich einer ausdrücklichen
schriftlichen anderweitigen Vereinbarung, kostenpflichtig. Die Höhe der
Vergütung bestimmt sich nach den individuell getroffenen Vereinbarungen. Sofern
für eine Leistung keine Vergütung bestimmt ist, gelten die zum Zeitpunkt der
Beauftragung gültigen Preislisten des Auftragnehmers.

2. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind
eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorschusszahlungen zu verlangen. 50 Prozent des
Auftragsvolumens wird sofort nach Auftragserteilung als Abschlag in Rechnung
gestellt und fällig.

4. Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, nach Erbringung einer abnahmefähigen
Teilleistung Zwischenrechnungen zu stellen.

5. Mehr- oder Zusatzleistungen sind gesondert zu vergüten.

6. Sämtliche Preise sind Nettopreise zzgl. MwSt.

7. Zahlungen sind nach Rechnungserstellung innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.

8. Der Auftraggeber kommt auch ohne eine Mahnung des Auftragnehmers in Verzug, wenn er
die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit der Rechnung vornimmt.
In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des
gesetzlichen Zinssatzes zu fordern. Zusätzlich wird ab der dritten Mahnung eine
Mahnkostenpauschale i.H.v. 10,00 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
fällig.

9. Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommt, kann der
Auftragnehmer nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag
zurücktreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

10. Wenn der Auftraggeber bereits erteilte Aufträge unberechtigt ändert, storniert oder
abbricht, hat er die bis dahin durchgeführten Leistungen des Auftragnehmers zu
vergüten. Für den Teil der noch nicht erbrachten Leistungen kann der
Auftragnehmer die vereinbarte bzw. zu erwartende Vergütung abzüglich der
ersparten Aufwendungen in Rechnung stellen. Alle angefallenen Kosten und
Auslagen sind zu ersetzen. Ferner ist der Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter
freizustellen. Die Geltendmachung weiterer Schäden wird dadurch nicht
ausgeschlossen.

VII. Aufwendungen

1. Jede Partei trägt die Kosten für Porto, Telefon und Fax, die ihr aus dem
Geschäftsverkehr mit der anderen Seite erwachsen.

2. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Gebühren für Programme, Apps,
kostenpflichtigen Versionen von sozialen Netzwerken, Werbemaßnahmen, Material-
und Laborkosten, Anwaltskosten, Kurierkosten, Farbkopien und Farbausdrucke,
Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche
Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

3. Reisekosten des Auftragnehmers und beteiligter Dienstleister werden dem
Auftraggeber wie folgt berechnet:


Fremdkosten: nach Belegen,


Stundenaufwand: siehe aktuelle Standardpreisliste,


Reisekosten im eigenen Pkw: 0,30 Euro/km.

VIII. Urheber- und Nutzungsrecht

1. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei den erstellten Reinzeichnungen,
Webdesigns, Texten, Fotos, Filmen, Social-Media-Beiträgen und Konzepten um
urheberrechtlich geschützte Werke handelt. Die im folgenden aufgeführten
Vereinbarungen hinsichtlich der Nutzung der durch den Auftragnehmer geleisteten
Arbeiten gelten des weiteren unbeachtet eines bestehenden urheberrechtlichen
Schutzes oder sonstiger bestehender Schutzrechte für sämtliche Leistungen
zwischen den Parteien (inter partes) als verbindlich vereinbart.

2. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung
über.

3. Der Auftraggeber erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches, nicht-exklusives
Nutzungsrecht räumlich und inhaltlich uneingeschränkt (kein TV) für drei Jahre
an den für sie erstellten Werken. Veröffentlichungen im Internet oder die
Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger
Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume
des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes. Jede erweiternde
Nutzung bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers und ist gesondert zu vergüten.

4. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte
oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen
Aufschlag von mindestens 100 % auf das jeweilige Grundhonorar.

5. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung
der erstellten Reinzeichnungen, Webdesigns, Texte, Fotos, Filme,
Social-Media-Beiträge und Konzepte  zu dem vom Auftraggeber angegebenen
Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n
der Auftraggeber angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der
Auftragserteilung ergibt.

6. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder
Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen
Zustimmung des Auftragnehmers. Das gilt insbesondere für:
– eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in
Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei
sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des
Bildmaterials,
– die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Materials auf
Datenträgern aller Art (z. B. magnetische, optische, magnetooptische oder
elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher,
Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und
Verwaltung des Materials gem. Ziff. III 5. AGB dient,
– jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der gelieferten Leistungen auf
digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im
Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven
(auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
– die Weitergabe der digitalisierten Leistungen im Wege der
Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf
Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

7. Dem Auftraggeber ist es untersagt, die Nutzungsrechte ohne Zustimmung des
Auftragnehmers auf Dritte zu übertragen, auch nicht auf andere Konzern- oder
Tochterunternehmen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe der
gelieferten Leistungen sind nur gestattet unter der Voraussetzung der
Anbringung des vom Auftragnehmer vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier
Zuordnung zum jeweiligen Produkt (Film, Bild, Design etc.).

8. Es ist dem Auftraggeber untersagt, die Entwürfe, Konzepte und sonstigen Arbeiten des
Auftragnehmers im Original oder bei der Reproduktion teilweise oder vollständig
zu verändern, nachzuahmen, oder als Vorlage zu nutzen.

9. Veränderungen der Werke durch Composing, Montage oder durch elektronische
Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind
nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers und nur bei
Kennzeichnung gestattet. Auch darf das Werk nicht abgezeichnet, nachgestellt
fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

10. Der Auftragnehmer ist bei jeder Vervielfältigung, Verbreitung, in den
Verkehrbringung, Ausstellung, öffentlicher Wiedergabe oder anderweitiger
öffentlicher Zugänglichmachung in angemessener Art und Weise und unmittelbarer
Nähe als Urheber zu nennen.

11. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung dafür, dass bezüglich der von ihm
gelieferten Produktionen, Beiträge und Arbeitsergebnisse keine Rechte Dritter
bestehen.

12. Der Auftragnehmer darf  auch bei Übertragung der ausschließlichen (exklusiven)
Nutzungsrechte die von ihr konzipierten Werke zeitlich unbeschränkt zur
Eigenwerbung nutzen.

13. Nutzungsrechte für vom Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe
bleiben beim Auftragnehmer. Dies gilt auch und gerade für Leistungen, die nicht
Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts,
sind.

IX. Haftung

1. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte
Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht (Kardinalpflicht).

2. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die
Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise
gerechnet werden muss.

3. Nach erfolgter Abnahme (Teil-/ Endabnahme) scheidet eine Haftung für etwaige
Unrichtigkeiten z.B. bzgl. Bild, Text, Interpunktion etc. aus. Ein etwaiges
Nacherfüllungsrecht erlischt.

4. Der Auftraggeber  ist verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche erforderlichen
Informationen und Daten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst
insbesondere alle Informationen zu rechtlichen Vorgaben eine Website und die
von dem Auftragnehmer zu erstellenden Designs (z.B.Logos) sowie alle
juristischen Texte (z.B. Impressum und Datenschutzerklärung) und eventuell
Inhalten entgegenstehende Urheber- oder Markenrechte. Die rechtlichen
Anforderungen, insbesondere jene den Datenschutz betreffend, an Websites und
Designs können nur von einem Rechtsanwalt beurteilt und vorgegeben werden. Die
Überprüfung, Einhaltung und Einpflegung rechtlicher Anforderungen ist nicht
Gegenstand des Auftrages. Vor der Veröffentlichung sollte der Auftraggeber eine
anwaltliche Schlussprüfung durchführen lassen.

5. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten
abgebildeter oder genannter Kennzeichen (Marken, Firmen Geschmacksmuster),
Personen oder Objekte. Dies schließt die Bestimmungen der
Datenschutz-Grundverordnung mit ein.

6. Der Auftraggeber ist für von ihm zur Verfügung gestellte Inhalte verantwortlich.
Diese Verantwortlichkeit richtet sich nach den allgemeinen Gesetzen und den
Bestimmungen, insbesondere den Haftungsbestimmungen dieser Vereinbarung. Der
Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Verpflichtungen frei, die
Dritte aufgrund einer Verletzung dieser Verantwortlichkeit des Auftraggebers
gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen. Darüber hinaus ist es dem
Auftragnehmer im Falle einer Verletzung der Pflicht des Auftraggebers gemäß
vorstehenden Sätzen gestattet, die Nutzung der Inhalte zu verhindern.

7. Für mangelhafte Leistungen eingeschalteter Fremdunternehmen wird keine Haftung
übernommen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber etwaige
Ansprüche aus Gewährleistungsrecht gegen Dritte abzutreten.

X. Schlussbestimmungen

1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber, wenn er
Kaufmann ist, und dem Auftragnehmer ist der Sitz des Auftragnehmers.

2. Anwendbar ist nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen
Internationalen Privatrechts.