CGB Media Production UG (haftungsbeschränkt)
Bürvenicher Str. 16
53909 Zülpich / Germany
Tel.: +49 (0) 22 52 – 54 62 894
Web: cutter-chris.de
E-Mail: mail@cutter-chris.de
USt-ID: DE278529002
HRB 22921 AG Bonn
Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Christoph Georg Benden
Bürvenicher Str. 16
53909 Zülpich / Germany
Tel.: +49 (0) 22 52 – 54 62 894
Web: cutter-chris.de
E-Mail: mail@cutter-chris.de
USt-ID: DE278529002
HRB 22921 AG Bonn
Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Christoph Georg Benden
I. Begriffsbestimmung und Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle zwischen dem Auftraggeber und der CGB Media Production UG (haftungsbeschränkt) – Cutter Chris – (im Folgenden „Auftragnehmer“) geschlossenen Verträge, durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen im Bereich der Videopostproduktion und damit zusammenhängender Dienste.
- Leistungsgegenstand sind insbesondere Videoschnitt und Montage, Color Grading und Bildbearbeitung, Tonbearbeitung, Sounddesign und Audiomischung, Motion Graphics, Titel und Animationen, Untertitelung, Formatkonvertierung und Export, der Einsatz KI-gestützter Werkzeuge zur Video- und Audioerstellung sowie sonstige Leistungen der Bild- und Tonnachbearbeitung. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
- Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dies schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Die AGB des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, soweit der Auftragnehmer sie schriftlich anerkannt hat.
- Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
II. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
- Allgemeine Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
- Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn nach einem Angebot des Auftragnehmers der Auftrag ausdrücklich schriftlich erteilt und/oder das Angebot schriftlich bestätigt und/oder in beiderseitigem Einverständnis mit der Durchführung der Arbeiten begonnen wurde. Für die Wahrung der Schriftform ist im Rahmen der gesamten Vertragsbeziehung stets eine Erklärung via E-Mail ausreichend. Fernmündliche Vereinbarungen sind schriftlich zu bestätigen. Sofern der Auftragnehmer Gesprächsprotokolle an den Auftraggeber übersendet, gilt deren Inhalt als verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht.
- Mit der Annahme des erteilten Auftrags im Sinne des Absatzes 2 kommt ein Vertrag zustande.
- Der Gegenstand des Vertrags richtet sich nach den jeweiligen einzelvertraglich getroffenen Vereinbarungen. Es werden keine Leistungen geschuldet, die darüber hinausgehen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen einseitig zu ändern.
- Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung.
- Mehraufwand, der aufgrund vom Auftraggeber veranlasster Änderungen, nachträglicher Konzeptanpassungen oder verspätet bzw. fehlerhaft gelieferten Materials entsteht, wird als zusätzliche Leistung nach dem vereinbarten geltenden Stundensatz abgerechnet.
- Bei besonderem Bedarf ist der Auftragnehmer berechtigt, Leistungen Dritter, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen (z. B. Lizenzmusik, Archivmaterial, Sprecher, Stockmaterial, Schriftarten, Render- oder Cloud-Dienste), im Namen und für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben. Die Geschäftsbeziehung besteht in diesen Fällen weiterhin ausschließlich zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Bei Stornierung des Auftrags unter einer Frist von 8 Tagen vor Auftragsbeginn fallen 50 % der Honorare und 100 % der Fremdkosten an.
III. Vertragsdauer
- Dieser Vertrag endet grundsätzlich durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung.
- Soweit ein Auftrag die Durchführung regelmäßig wiederkehrender Leistungen umfasst (z. B. laufende Schnittbetreuung) und keine ausdrückliche Befristung vereinbart wird, gilt der Auftrag als unbefristet erteilt. Der Auftrag kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende von jedem Vertragspartner in Schriftform gekündigt werden.
IV. Termine und Lieferfristen
- Termine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindliche Orientierungshilfen. Davon ausgenommen sind Fälle, bei denen Termine ausdrücklich schriftlich als fix vereinbart worden sind.
- Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst, wenn dem Auftragnehmer das vollständige, technisch einwandfreie Ausgangsmaterial sowie alle erforderlichen Informationen und Freigaben vorliegen (vgl. Abschnitt V). Verzögert sich die Bereitstellung, verschieben sich die Liefertermine entsprechend.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Lieferverzögerungen, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungspflichten unterlässt, oder die auf höherer Gewalt, Ausfall von Hard- oder Software, Renderzeiten oder Störungen bei eingeschalteten Dritten beruhen.
- Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
V. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers und Bereitstellung von Material
- Die Geschäftspartner verpflichten sich zu kooperativer, zielgerichteter Zusammenarbeit.
- Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer das gesamte für die Produktion erforderliche Ausgangsmaterial (Roh- und Filmmaterial, Bild-, Ton- und Grafikdateien, Logos, Schriftarten, Texte, Briefings, Drehbücher, Schnittvorgaben u. ä.) rechtzeitig, vollständig und in verwertbarer Qualität sowie in einem gängigen Datei- bzw. Codecformat zur Verfügung. Auf gesonderte Anforderung des Auftragnehmers gilt dies auch ohne erneute Aufforderung für alle erst während der Tätigkeit bekannt werdenden Unterlagen und Umstände.
- Der Auftraggeber bleibt während der gesamten Vertragsdauer für die Sicherung und Vorhaltung des von ihm gelieferten Ausgangsmaterials selbst verantwortlich und hält eigene Sicherungskopien vor. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Original- bzw. Rohmaterial des Auftraggebers dauerhaft zu archivieren (vgl. Abschnitt VIII).
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass er an dem überlassenen Material und den darin abgebildeten Personen, Marken, Werken und sonstigen Inhalten über alle erforderlichen Rechte (insbesondere Urheber-, Leistungsschutz-, Marken-, Persönlichkeits- und Musiknutzungsrechte) verfügt. Er stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Verletzung solcher Rechte oder eines gesetzes- oder vertragswidrigen Verhaltens des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden.
- Erkennt der Auftraggeber, dass eigene Angaben, Vorgaben oder Materialien fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht umsetzbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
- Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die inhaltliche Richtigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Aussagen, Bilder, Töne und Texte zu überprüfen. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalt, Bild, Ton und Text.
- Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Inhalte (insbes. Datenschutz-, Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Urheber- und Persönlichkeitsrecht) wird vom Auftragnehmer nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich Gegenstand des Auftrags ist. Beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer hiermit, trägt er die dadurch entstehenden Gebühren und Kosten des Auftragnehmers und Dritter (Rechtsanwalt, Behörden u. a.) zu marktüblichen Konditionen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.
VI. Korrekturschleifen, Abnahme und Freigabe
- Sofern nicht anders vereinbart, sind im vereinbarten Honorar zwei Korrekturschleifen pro Projekt enthalten. Eine Korrekturschleife umfasst die gesammelte, eindeutige und schriftliche Rückmeldung des Auftraggebers zu einer vorgelegten Schnittfassung.
- Korrekturwünsche sind gebündelt, präzise und mit zeitlicher Zuordnung (Timecode) mitzuteilen. Jede über die vereinbarte Anzahl hinausgehende Korrekturschleife sowie nachträgliche, vom ursprünglichen Briefing abweichende Änderungswünsche werden nach dem geltenden Stundensatz gesondert vergütet.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Arbeitsstände und das fertige Werk nach Mitteilung der Fertigstellung zu prüfen und schriftlich freizugeben (Endabnahme). Erfolgt auf eine Anforderung des Auftragnehmers innerhalb von 7 Tagen keine Reaktion, gilt die Endabnahme als stillschweigend erteilt, vorausgesetzt, das Arbeitsergebnis entspricht im Wesentlichen den Vereinbarungen. Soweit Lieferfristen einzuhalten sind, hat eine Freigabe unverzüglich zu erfolgen.
- Wird das gelieferte Werk oder die überlassenen Dateien vom Auftraggeber tatsächlich genutzt, veröffentlicht oder weitergegeben, gilt dies ebenfalls als stillschweigend erteilte Endabnahme.
VII. Vergütung und Fälligkeit
- Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers sind, vorbehaltlich einer ausdrücklichen schriftlichen anderweitigen Vereinbarung, kostenpflichtig. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach den individuell getroffenen Vereinbarungen. Sofern für eine Leistung keine Vergütung bestimmt ist, gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten bzw. Stundensätze des Auftragnehmers.
- Vom Kunden in Auftrag gegebene Konzeptionen, Schnittvorschläge oder Testfassungen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorschusszahlungen zu verlangen. 50 Prozent des Auftragsvolumens werden sofort nach Auftragserteilung als Abschlag in Rechnung gestellt und fällig.
- Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, nach Erbringung einer abnahmefähigen Teilleistung Zwischenrechnungen zu stellen.
- Mehr- oder Zusatzleistungen sowie zusätzliche Korrekturschleifen sind gesondert zu vergüten.
- Sämtliche Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Zahlungen sind nach Rechnungserstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Der Auftraggeber kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit der Rechnung vornimmt. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern. Zusätzlich wird ab der dritten Mahnung eine Mahnkostenpauschale i. H. v. 10,00 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig.
- Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nach, kann der Auftragnehmer nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
- Ändert, storniert oder bricht der Auftraggeber bereits erteilte Aufträge unberechtigt ab, hat er die bis dahin erbrachten Leistungen des Auftragnehmers zu vergüten. Für den Teil der noch nicht erbrachten Leistungen kann der Auftragnehmer die vereinbarte bzw. zu erwartende Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen. Alle angefallenen Kosten und Auslagen sind zu ersetzen. Ferner ist der Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter freizustellen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt unberührt.
VIII. Datenspeicherung, Archivierung und Backup
- Der Auftragnehmer schuldet keine dauerhafte Aufbewahrung von Ausgangs-, Roh-, Projekt- oder Exportdateien. Eine Archivierung über die Dauer des Auftrags hinaus erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart und gesondert vergütet wird.
- Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche projektbezogenen Daten (insbesondere Rohmaterial, Projektdateien und Zwischenstände) 30 Tage nach Endabnahme bzw. Schlussrechnung zu löschen. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Sicherung der gelieferten Endfassungen selbst verantwortlich.
- Der Auftragnehmer trifft im Rahmen des Üblichen angemessene Vorkehrungen zur Datensicherung während der Projektlaufzeit, haftet jedoch nicht für Datenverluste, die auf vom Auftraggeber gelieferte fehlerhafte Datenträger, höhere Gewalt oder Umstände außerhalb seines Einflussbereichs zurückzuführen sind. Der Auftraggeber hält stets eine eigene Sicherungskopie des überlassenen Materials vor.
- Eine erneute Bereitstellung bereits gelöschter oder vom Auftraggeber nicht gesicherter Daten kann nicht verlangt werden; eine ggf. mögliche Wiederbeschaffung oder Neuerstellung wird gesondert vergütet.
IX. Aufwendungen
- Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen, die nicht ausdrücklich im Honorar enthalten sind (z. B. Lizenzgebühren für Musik, Archiv- und Stockmaterial, Schriftarten, Software, Plug-ins oder Cloud-/Render-Dienste, Sprecher- und Modellhonorare, Datenträger und Versand, Reisekosten und erforderliche Spesen), gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Reisekosten des Auftragnehmers und beteiligter Dienstleister werden dem Auftraggeber wie folgt berechnet:
- Fremdkosten: nach Belegen,
- Stundenaufwand: siehe aktuelle Standardpreisliste,
- Reisekosten im eigenen Pkw: 0,30 Euro/km.
X. Urheber- und Nutzungsrecht
- Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei den vom Auftragnehmer erstellten Schnittfassungen, Filmen, Animationen, Motion Graphics, Tonbearbeitungen und sonstigen Arbeitsergebnissen um urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Leistungen handelt. Die nachfolgenden Vereinbarungen zur Nutzung gelten – unabhängig vom Bestehen eines urheberrechtlichen Schutzes – zwischen den Parteien (inter partes) als verbindlich.
- Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.
- Soweit nicht abweichend vereinbart, erwirbt der Auftraggeber ein einfaches, nicht-exklusives, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht an dem für ihn erstellten fertigen Werk für den vertraglich vorgesehenen Verwendungszweck. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers und ist gesondert zu vergüten.
- Ausschließliche (exklusive) Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 % auf das jeweilige Grundhonorar.
- Projektdateien, Roh- und Zwischenschnitte, Presets, verwendete Vorlagen sowie nicht im Endwerk verwendete Bestandteile sind nicht Gegenstand der Rechteübertragung und verbleiben beim Auftragnehmer, sofern nichts anderes vereinbart wird. Ein Anspruch auf Herausgabe der offenen Projektdateien besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung.
- Dem Auftraggeber ist es untersagt, die Nutzungsrechte ohne Zustimmung des Auftragnehmers auf Dritte zu übertragen, auch nicht auf Konzern- oder Tochterunternehmen. Eine eigenmächtige Bearbeitung, Umgestaltung, Kürzung oder Wiederverwendung von Bestandteilen des Werks zur Erstellung neuer Produktionen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet.
- Der Auftragnehmer darf die von ihm erstellten Werke – auch bei Übertragung exklusiver Nutzungsrechte – zeitlich unbeschränkt zu Zwecken der Eigenwerbung (z. B. Showreel, Referenzen, Website, Social Media) nutzen, sofern der Auftraggeber dem nicht aus berechtigten Geheimhaltungsinteressen schriftlich widerspricht.
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass an den von ihm gelieferten Arbeitsergebnissen keine Rechte Dritter bestehen, soweit diese auf vom Auftraggeber beigestelltem Material oder dessen Vorgaben beruhen.
XI. KI-gestützte Leistungen
- Soweit der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers KI-gestützte Werkzeuge zur Erstellung oder Bearbeitung von Bild-, Ton- oder Videoinhalten einsetzt, weist er darauf hin, dass die urheberrechtliche Schutzfähigkeit und Verwertbarkeit rein KI-generierter Inhalte rechtlich nicht abschließend geklärt ist und an solchen Inhalten ggf. kein urheberrechtlicher Schutz besteht.
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass KI-generierte Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder keine unbeabsichtigten Ähnlichkeiten zu bestehenden Werken, Marken oder Personen aufweisen. Der Auftraggeber entscheidet eigenverantwortlich über deren Einsatz und Veröffentlichung.
- Der Einsatz von KI-Werkzeugen erfolgt nur, soweit dies vereinbart ist. Stellt der Auftraggeber Material zur Verarbeitung durch KI-Dienste bereit, sichert er zu, über die hierfür erforderlichen Rechte und Einwilligungen zu verfügen.
XII. Haftung
- Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht).
- Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
- Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber eingetreten wäre (vgl. Abschnitt VIII).
- Nach erfolgter Abnahme (Teil-/Endabnahme) scheidet eine Haftung für etwaige Unrichtigkeiten, z. B. bzgl. Bild, Ton, Text oder Interpunktion, aus. Ein etwaiges Nacherfüllungsrecht erlischt.
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter oder genannter Kennzeichen (Marken, Firmen, Designs), Personen, Werke oder Objekte, soweit diese auf vom Auftraggeber beigestelltem Material oder dessen Vorgaben beruhen. Dies schließt die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung mit ein.
- Der Auftraggeber ist für die von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich und stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund einer Verletzung dieser Verantwortlichkeit gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Verarbeitung oder Nutzung rechtswidriger Inhalte zu verweigern bzw. zu unterbrechen.
- Für mangelhafte Leistungen eingeschalteter Fremdunternehmen wird keine Haftung übernommen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber etwaige Ansprüche aus Gewährleistungsrecht gegen Dritte abzutreten.
XIII. Schlussbestimmungen
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber, wenn er Kaufmann ist, und dem Auftragnehmer ist der Sitz des Auftragnehmers.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.