Vertrag zur Auftragsverarbeitung

Stand: September 2026 (Fassung 2)

Wenn wir für Sie Videomaterial bearbeiten, in dem Personen zu sehen oder zu hören sind, verarbeiten wir personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag. Dafür schreibt Art. 28 DSGVO einen schriftlichen Vertrag vor. Diese Seite enthält unsere Vorlage samt Anlagen.

So schließen Sie ihn ab: Seite ausdrucken oder als PDF speichern, Anlage 1 ausfüllen, unterschreiben und an mail@cutter-chris.de senden. Sie erhalten das gegengezeichnete Exemplar zurück. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Vorlage auch als Datei zu oder unterzeichnen Ihre eigene Fassung.

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Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag

nach Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

zwischen

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– nachfolgend „Verantwortlicher“ (Auftraggeber) –

und

CGB Media Production UG (haftungsbeschränkt)
Bürvenicher Str. 16, 53909 Zülpich
vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Ing. (FH) Christoph Georg Benden
– nachfolgend „Auftragsverarbeiter“ –

§ 1 Gegenstand, Dauer und Rangverhältnis

  1. Gegenstand dieses Vertrags ist die Verarbeitung personenbezogener Daten, die der Auftragsverarbeiter im Rahmen der zwischen den Parteien vereinbarten Postproduktionsleistungen (Hauptvertrag) im Auftrag des Verantwortlichen durchführt.
  2. Die Dauer dieses Vertrags entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Er endet mit dessen Beendigung, spätestens jedoch mit der vollständigen Rückgabe oder Löschung der Daten nach § 10.
  3. Einzelheiten zu Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung, den Datenkategorien und den Kategorien betroffener Personen ergeben sich aus Anlage 1.
  4. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen dieses Vertrags denen des Hauptvertrags vor, soweit datenschutzrechtliche Fragen betroffen sind.

§ 2 Weisungsrecht

  1. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach dokumentierten Weisungen des Verantwortlichen, es sei denn, er ist nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten zu einer anderen Verarbeitung verpflichtet. In einem solchen Fall teilt er dem Verantwortlichen die rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
  2. Weisungen sind in Textform zu erteilen. Mündliche Weisungen sind unverzüglich in Textform zu bestätigen. Weisungsberechtigt sind die im Hauptvertrag benannten Ansprechpersonen.
  3. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt. Er ist berechtigt, die Ausführung einer solchen Weisung auszusetzen, bis sie bestätigt oder geändert wird.

§ 3 Pflichten des Auftragsverarbeiters

  1. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zu den vereinbarten Zwecken und nur im Gebiet der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums, soweit in Anlage 3 nichts anderes ausgewiesen ist. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der Zustimmung des Verantwortlichen und setzt geeignete Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO voraus.
  2. Er verpflichtet alle zur Verarbeitung befugten Personen schriftlich zur Vertraulichkeit, soweit diese nicht bereits einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.
  3. Er trifft die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen; diese sind in Anlage 2 beschrieben. Er darf sie fortentwickeln, sofern das vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird; wesentliche Änderungen werden dokumentiert und dem Verantwortlichen auf Anfrage mitgeteilt.
  4. Er unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO, insbesondere bei der Meldung von Datenschutzverletzungen, bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und bei vorherigen Konsultationen.
  5. Er führt ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO.
  6. Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht bestellt, da die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen. Ansprechpartner in Datenschutzfragen ist der Geschäftsführer.

§ 4 Unterauftragsverhältnisse

  1. Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter einzusetzen. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind in Anlage 3 aufgeführt und werden hiermit genehmigt.
  2. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen mindestens 14 Tage im Voraus in Textform über die beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung eines Unterauftragsverarbeiters. Der Verantwortliche kann aus wichtigem, datenschutzrechtlich begründetem Anlass innerhalb dieser Frist widersprechen. Im Fall eines berechtigten Widerspruchs sind beide Parteien zur Kündigung des betroffenen Leistungsteils berechtigt.
  3. Der Auftragsverarbeiter wählt Unterauftragsverarbeiter sorgfältig aus und erlegt ihnen vertraglich dieselben Datenschutzpflichten auf, die in diesem Vertrag vereinbart sind. Er haftet gegenüber dem Verantwortlichen für die Einhaltung dieser Pflichten.
  4. Nebenleistungen ohne unmittelbaren Bezug zur Verarbeitung (z. B. Telekommunikation, Post, Reinigung, Wartung, Entsorgung) gelten nicht als Unterauftragsverhältnis im Sinne dieses Paragrafen.

§ 5 Rechte betroffener Personen

  1. Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an den Auftragsverarbeiter, leitet dieser die Anfrage unverzüglich an den Verantwortlichen weiter und beantwortet sie nicht selbst.
  2. Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei, Anträgen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch nachzukommen.
  3. Berichtigung, Löschung und Einschränkung von Daten nimmt der Auftragsverarbeiter nur nach Weisung des Verantwortlichen vor.

§ 6 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

  1. Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden, in Textform.
  2. Die Meldung enthält, soweit bekannt: Art der Verletzung, betroffene Datenkategorien und ungefähre Zahl der Betroffenen, wahrscheinliche Folgen sowie die ergriffenen oder vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen.
  3. Der Auftragsverarbeiter ergreift unverzüglich Maßnahmen zur Sicherung der Daten und zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen.

§ 7 Nachweise und Kontrollen

  1. Der Auftragsverarbeiter weist die Einhaltung der Pflichten aus diesem Vertrag auf Anfrage nach, insbesondere durch die Vorlage der Beschreibung nach Anlage 2 und geeigneter Dokumentation.
  2. Der Verantwortliche ist berechtigt, Überprüfungen durchzuführen oder durch beauftragte Prüfer durchführen zu lassen. Kontrollen erfolgen nach Ankündigung mit angemessener Frist, während der üblichen Geschäftszeiten und ohne vermeidbare Störung des Betriebsablaufs.
  3. Der Auftragsverarbeiter kann für Kontrollen, die über eine Auskunft in Textform hinausgehen und nicht durch einen konkreten Anlass begründet sind, eine angemessene Vergütung verlangen.

§ 8 Löschung und Rückgabe

  1. Nach Abschluss der Verarbeitungsleistungen löscht der Auftragsverarbeiter alle im Auftrag verarbeiteten Daten oder gibt sie nach Wahl des Verantwortlichen zurück. Ohne abweichende Weisung erfolgt die Löschung 90 Tage nach Endabnahme bzw. Schlussrechnung.
  2. Die Löschung wird protokolliert und auf Anfrage bestätigt.
  3. Ausgenommen sind Daten, für die eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Diese werden über den Zeitraum der Aufbewahrungspflicht gesperrt und ausschließlich zu diesem Zweck vorgehalten.

§ 9 Haftung und Schlussbestimmungen

  1. Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO. Im Innenverhältnis gelten ergänzend die Haftungsregelungen des Hauptvertrags.
  2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
  3. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ort, Datum: _____________________________

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Verantwortlicher (Auftraggeber)

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CGB Media Production UG (haftungsbeschränkt)

Anlage 1 – Beschreibung der Verarbeitung

GegenstandBearbeitung von Bild-, Ton- und Videomaterial im Rahmen der Postproduktion
Art der VerarbeitungErheben, Speichern, Organisieren, Verändern, Auslesen, Verwenden, Übermitteln an beteiligte Dienstleister, Löschen
ZweckErbringung der im Hauptvertrag vereinbarten Leistungen (u. a. Schnitt, Color Grading, Ton, Animation, Untertitelung, Export und Auslieferung)
Kategorien betroffener Personenim Material abgebildete oder hörbare Personen (z. B. Mitarbeitende, Kundinnen und Kunden, Gäste, Sprecherinnen und Sprecher, Teilnehmende von Veranstaltungen), Ansprechpersonen des Verantwortlichen
Kategorien personenbezogener DatenBild- und Tonaufnahmen, Namen und Funktionsbezeichnungen, gesprochene Inhalte, Transkripte und Untertitel, Metadaten der Aufnahmen (Datum, Uhrzeit, ggf. Gerätedaten), Kontaktdaten der Ansprechpersonen
Besondere Kategorien (Art. 9 DSGVO)nicht Gegenstand des Auftrags, es sei denn, sie sind ausnahmsweise im Material enthalten und in Textform benannt: _______________________
Ort der VerarbeitungGeschäftsräume des Auftragsverarbeiters in Zülpich sowie Server innerhalb der EU; Drittlandbezug nur nach Anlage 3
DauerLaufzeit des Hauptvertrags, Löschung nach § 8

Anlage 2 – Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Vertraulichkeit

Integrität

Verfügbarkeit und Belastbarkeit

Verfahren zur Überprüfung und Bewertung

Anlage 3 – Genehmigte Unterauftragsverarbeiter

UnternehmenLeistungOrt der VerarbeitungGrundlage bei Drittlandbezug
Hostinger International Ltd.Serverbetrieb des AuftragssystemsEU
STRATO AGWebhosting, E-Mail-PostfachDeutschland
Anthropic PBCSprachmodell für Textentwürfe (nur pseudonymisierter Text, kein Bild-/Tonmaterial)USAStandardvertragsklauseln
Adobe (Frame.io)Bereitstellung von Schnittfassungen zur AbnahmeIrland / USAStandardvertragsklauseln
MASV Inc.Übertragung großer DatenmengenKanadaAngemessenheitsbeschluss Kanada
Produktionsdienstleistereinzelne Gewerke (Schnitt, Animation, Ton, Untertitel u. a.) nach Einzelbeauftragungje nach SitzAVV, bei Drittlandbezug Standardvertragsklauseln

Die jeweils aktuelle Fassung dieser Anlage ist auf dieser Seite abrufbar. Änderungen werden nach § 4 Abs. 2 angekündigt.

Fassung: September 2026 (Fassung 2) · Siehe auch Datenschutzerklärung und AGB, Abschnitt XV