
Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der KI-Verordnung der EU. Seitdem kursieren zwei Sätze: „Jedes KI-Bild muss gekennzeichnet werden“ und „Das betrifft nur Deepfakes von Politikern“. Beide stimmen nicht. Für Videos ist die Pflicht enger als der erste Satz und weiter als der zweite: Der KI-Avatar Deiner Geschäftsführerin gehört dazu, eine geklonte Sprecherstimme auch und eine fotorealistische KI-Szene mit Menschen, die es gar nicht gibt, ebenfalls. Die Farbkorrektur mit KI-Hilfe gehört nicht dazu. Dieser Ratgeber erklärt aus Sicht eines Schnittplatzes, was die Verordnung, die Leitlinien der EU-Kommission vom 20. Juli 2026 und der Verhaltenskodex der EU vom 10. Juni 2026 verlangen. An drei Beispielvideos siehst Du, wie eine Kennzeichnung im Bild aussieht, die nicht stört – und unten gibt es die passenden Overlays für Dein Schnittprogramm kostenlos zum Herunterladen.
- Kurz beantwortet
- Was ein Deepfake ist: vier Merkmale
- Typische Fälle aus der Videoproduktion
- Wer kennzeichnen muss: Du oder Deine Agentur?
- So muss das Label aussehen
- Drei Beispiele aus dem Schnitt
- Kostenlose KI-Label-Overlays
- Ton ohne Bild: die Ansage
- Kunst, Satire, Fiktion: die abgeschwächte Pflicht
- Social Media: Plattform-Schalter, Reels und Vorschaubilder
- Ältere Videos und Neuschnitte
- Wer kontrolliert, was droht
- Kennzeichnungs-Check in sechs Fragen
- Checkliste für Produktion, Schnitt und Veröffentlichung
- Häufige Fragen
Kurz beantwortet
Wer beruflich mit KI Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugt oder verändert, muss Deepfakes als künstlich erzeugt oder verändert kennzeichnen (Art. 50 Abs. 4 KI-Verordnung). Ein Deepfake ist ein KI-Inhalt, der „wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würde“ (Art. 3 Nr. 60). Für Videos heißt das:
- Kennzeichnen musst Du realistische KI-Menschen und -Stimmen – Avatare, Stimmklone, digitale Doubles, angepasste Lippenbewegungen –, KI-Szenen, die wie echte Aufnahmen wirken, und Produkte, die KI schöner macht, als sie sind.
- Nicht kennzeichnen musst Du technische Bearbeitung wie Farbkorrektur, Entrauschen oder Hochskalieren, erkennbar Unwirkliches und KI-Hintergründe hinter echten, unveränderten Produkten.
- Das Label muss spätestens beim ersten Kontakt sichtbar sein, also am Anfang des Videos, und nach dem Verhaltenskodex möglichst während der ganzen KI-Szene. Hauptelement sind die Buchstaben „AI“ – am einfachsten das EU-Symbol, ergänzt um „KI-generiert“ oder „Mit KI verändert“.
- Bei offensichtlich künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Werken genügt ein Hinweis, der das Werk nicht stört, etwa im Abspann. Werbung zählt fast nie dazu.
- Was vor dem 2. August 2026 erzeugt wurde, musst Du nicht nachträglich kennzeichnen.
- Bußgelder reichen bis 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes; für kleine und mittlere Unternehmen gilt der niedrigere Wert. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur die zentrale Aufsicht.
Was ein Deepfake ist: vier Merkmale
Ob Du kennzeichnen musst, hängt nicht daran, ob irgendwo KI im Spiel war, sondern daran, ob ein Deepfake entsteht. Die Leitlinien der Kommission prüfen dafür vier Merkmale, die alle zusammenkommen müssen:
- Ähnlichkeit. Der Inhalt ähnelt seinem Vorbild deutlich. Identisch muss er nicht sein; es zählen die typischen, wiedererkennbaren Merkmale.
- Existenz – oder Plausibilität. Das Vorbild muss nicht wirklich existieren. Es reicht, wenn es so existieren könnte oder hätte existieren können. Eine fotorealistische, frei erfundene Person zählt deshalb mit. Was den Naturgesetzen widerspricht – Menschen, die ohne Hilfsmittel fliegen, Drachen, Elefanten am Steuer –, zählt nicht.
- Personen, Gegenstände, Orte, Einrichtungen, Ereignisse. Gemeint sind realistische Menschen samt Stimme, Auftreten und Darbietung, Gegenstände wie Gebäude, Maschinen und Produkte, reale Orte, Tiere und ganze Szenen – auch die Darstellung einer Dienstleistung.
- Falscher Anschein von Echtheit. Der Inhalt könnte jemandem echt oder wahr erscheinen. Das wird objektiv beurteilt, eine Täuschungsabsicht braucht es nicht. Maßstab ist das ganze Publikum, das das Video absehbar zu sehen bekommt, ausdrücklich auch Kinder und ältere Menschen.
Den Ausschlag gibt meist das vierte Merkmal. Die Leitlinien nennen dafür ein Beispiel aus der Filmproduktion: KI-Hintergründe, Spezialeffekte und die übliche technische Vor- und Nachbearbeitung lassen ein Video in der Regel nicht fälschlich echt wirken. KI-generierte Darsteller, digitale Doubles echter Personen, Verjüngung (De-Aging) und simulierte Darbietungen dagegen schon. Fotorealismus macht einen Deepfake wahrscheinlicher, entscheidet aber nicht allein – es kommt darauf an, ob der Inhalt in seinem Zusammenhang täuschen kann.
Typische Fälle aus der Videoproduktion
So sieht das an Fällen aus, die in Imagefilm, Werbung, Recruiting und Social Media ständig vorkommen. Mehrere davon stammen fast wörtlich aus den Beispielen der Leitlinien.
| Fall | Kennzeichnen? | Warum |
|---|---|---|
| KI-Avatar der Geschäftsführerin dankt den Mitarbeitenden für das Jahresergebnis | Ja | Beispiel aus den Leitlinien. Läuft das Video nur intern, darf der Hinweis nach dem Kodex auch vor dem Abspielen stehen, etwa im Intranet |
| Erklärvideo mit fotorealistischem KI-Sprecher, den es nicht gibt | Ja | Erfundene, aber realistisch wirkende Person |
| Voice-over mit der geklonten Stimme des Inhabers | Ja | Ton-Deepfake einer echten Person: Symbol im Bild, ohne Bild eine Ansage |
| Interview per KI übersetzt, Lippenbewegungen an die neue Sprache angepasst | Ja | Veränderte Darbietung einer echten Person |
| Fotorealistische KI-Szene: Kundin nutzt die App im Zug | Ja | Erfundene Szene, die wie gedreht wirkt |
| Mit KI erzeugter Drohnenflug über den Firmensitz | Ja | Realer Ort, wirkt wie eine echte Aufnahme |
| Produkt mit KI glatter, glänzender oder größer gemacht | Ja | Täuscht über Aussehen oder Qualität – dazu kommt das Risiko einer Abmahnung wegen Irreführung |
| Echtes, unverändertes Produkt vor einem KI-Hintergrund | Nein, solange es nicht irreführt | Ausdrückliches Beispiel der Leitlinien |
| Farbkorrektur, Entrauschen, Hochskalieren, Passanten entfernen, Bildränder erweitern | Nein | Unwesentliche technische Bearbeitung |
| Werbespot mit sprechenden Mäusen, die über Käse streiten | Nein | Erkennbar unwirklich (Beispiel der Leitlinien) |
| KI-Stimme für eine Trickfilm- oder Spielfigur | Nein | Niemand wird darüber getäuscht, wer spricht |
| Musikvideo oder Kurzfilm mit KI-Effekten, erkennbar künstlerisch | Abgeschwächt | Hinweis, der das Werk nicht stört, etwa im Abspann |
| Automatische Untertitel, KI-Rohschnitt, Umschnitt ins Hochformat | Nein | Kein Deepfake. Die Pflicht für KI-Texte betrifft nur Veröffentlichungen zu Themen von öffentlichem Interesse ohne redaktionelle Prüfung |
Die Tabelle ersetzt keine Prüfung im Einzelfall. Im Zweifel gilt: Ein Label zu viel schadet nicht, eines zu wenig schon.
Wer kennzeichnen muss: Du oder Deine Agentur?
Die Pflicht trifft den Betreiber, also wer ein KI-System „in eigener Verantwortung verwendet“ (Art. 3 Nr. 4). Ausgenommen ist nur die rein private Nutzung; Unternehmen, Selbstständige und Kanäle, mit denen jemand regelmäßig Geld verdient, sind es nicht. Für Auftragsproduktionen werden die Leitlinien konkret:
- Du entscheidest über den KI-Einsatz: Wenn Du festlegst, dass ein Avatar spricht oder eine Szene generiert wird, bist Du Betreiber – auch wenn eine Agentur, ein Cutter oder ein Freelancer die Werkzeuge bedient. Wer nach Deinen Vorgaben arbeitet, wird dadurch nicht selbst zum Betreiber.
- Die Agentur entscheidet: Wer nur einen Spot bestellt und weder entscheidet noch steuert, ob und wie KI eingesetzt wird, ist nach den Leitlinien kein Betreiber. Dann liegt die Pflicht bei der Agentur.
- Die Verbreitung: Plattformen und Sender, die fremde Inhalte nur verbreiten, sind keine Betreiber. Wer als Betreiber über Partner veröffentlicht, soll mit verhältnismäßigen Mitteln dafür sorgen, dass das Label beim Publikum ankommt – zum Beispiel über den Vertrag.
In der Praxis entscheiden oft beide Seiten zusammen. Deshalb gehört die Kennzeichnung ins Briefing: wer über den KI-Einsatz entscheidet, wer das Label setzt und dass es auch in Kurzfassungen, Vorschaubildern und Social-Media-Schnitten erhalten bleibt. Wenn wir in einem Auftrag KI einsetzen, stimmen wir das vorher mit Dir ab und kennzeichnen die betroffenen Szenen in allen Fassungen. Was wir mit KI machen und was nicht, steht auf der Seite KI-Videos.
So muss das Label aussehen
Die Verordnung selbst verlangt nur, dass der Hinweis „in klarer und eindeutiger Weise“ und „spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion oder Aussetzung“ gegeben wird und barrierefrei ist (Art. 50 Abs. 5). Wie das konkret aussieht, beschreiben die Leitlinien und der Verhaltenskodex. Den Kodex hatten bis Ende Juli rund 190 Organisationen unterzeichnet. Er ist freiwillig, aber der Maßstab, an dem sich die Aufsicht orientiert: Wer nicht unterschreibt, soll seine eigene Lösung mit ihm vergleichen und zeigen können, dass sie genauso gut funktioniert.
Was im Label stehen sollte
- Die Buchstaben „AI“ als Hauptelement, in Großbuchstaben (Kodex, Maßnahme 1.1). Die Landessprache ist nur vorgesehen, wo nationales Recht Englisch ausschließt; eine solche Vorschrift gibt es für Werbung und Unternehmenskommunikation in Deutschland nach unserem Kenntnisstand nicht.
- Ein Zusatz, was die KI getan hat, ist ausdrücklich erwünscht: „generiert“ oder „verändert“, gern auch, was verändert wurde, etwa „Gesicht verändert“. In Tests der Kommission wurde das Symbol mit Textzusatz besser verstanden als das Symbol allein. Für ein deutsches Publikum heißt das: EU-Symbol „AI“ plus „KI-generiert“ oder „Mit KI verändert“.
- Das EU-Symbol darf jeder kostenlos und ohne Quellenangabe verwenden. Es gibt drei Fassungen: das Basissymbol „AI“, „AI GENERATED“ für vollständig KI-erzeugte und „AI MODIFIED“ für mit KI veränderte Inhalte, jeweils in Schwarz, Weiß und halbtransparent. Wer den Kodex nicht unterzeichnet hat, sollte mit dem Symbol nicht den Eindruck erwecken, er habe es.
Basissymbol „AI“mit eigenem Text daneben, z. B. „KI-generiert“
„AI GENERATED“für vollständig mit KI erzeugte Inhalte
„AI MODIFIED“für echtes Material, das KI verändert hat
Wo, wann und wie lange
- Wo: an einer Stelle ohne andere Einblendungen. Der Kodex nennt als Beispiel die obere rechte Ecke. Im Video ist das meist die beste Wahl, denn unten liegen Untertitel, Bauchbinden und die Bedienleiste des Players.
- Wann: spätestens am Anfang. Weil Zuschauer mitten im Video einsteigen, Ausschnitte weitergeleitet und Screenshots gemacht werden, verlangt der Kodex das Symbol zu Beginn, wo möglich in regelmäßigen Abständen und mindestens nach jeder Unterbrechung, etwa nach einem Werbeblock. Er empfiehlt, es während der ganzen KI-Szene stehen zu lassen. Die Leitlinien sagen es allgemeiner: Ist absehbar, dass Menschen ein Video nicht von Anfang an sehen, reicht ein Hinweis am Anfang allein nicht.
- Wie lange: lange genug, um es unter normalen Bedingungen zu bemerken. Ein Aufblitzen für ein paar Frames genügt nicht.
- Wie deutlich: sofort erkennbar, ohne Klick und ohne genaues Hinsehen, und auf jedem Hintergrund sichtbar. Eine dunkle, halbtransparente Kapsel mit weißem Symbol funktioniert auf hellen wie auf dunklen Bildern.
- Im Bild, nicht nur daneben: Das Label gehört in den Inhalt selbst, damit es beim Weiterleiten und Herunterladen erhalten bleibt. Eine Einblendung des Players, die für den Zuschauer im Bild erscheint, ist gleichwertig.
- Barrierefrei: mit gutem Kontrast. Läuft das Video auf Deiner Website, gehört der Hinweis zusätzlich als Text daneben, damit ihn auch Screenreader vorlesen.
- Nicht genug: die unsichtbare Markierung, die KI-Werkzeuge in die Datei schreiben (Wasserzeichen, Metadaten). Dafür sind die Anbieter der Werkzeuge zuständig, und sie ersetzt Deinen sichtbaren Hinweis nicht – das stellen Leitlinien und FAQ der Kommission ausdrücklich klar.
Drei Beispiele aus dem Schnitt
So sieht das in der Praxis aus. Die Clips laufen ohne Ton, und die Bilder darin sind mit einer Bild-KI erzeugt – also genau die Art Inhalt, um die es hier geht.
Kostenlose KI-Label-Overlays
Damit Du das nicht selbst bauen musst: Die Labels aus den Beispielen gibt es als transparente PNG-Dateien für jedes Schnittprogramm – fertig platziert, im Hochformat innerhalb der Safe Zone.
KI-Label-Overlays für Dein Schnittprogramm
- EU-Symbol „AI“ mit „KI-generiert“ oder „Mit KI verändert“, dazu die offiziellen Fassungen „AI GENERATED“ und „AI MODIFIED“ – oben rechts platziert
- Hinweise für den Anfang: „Dieses Video enthält KI-generierte Inhalte.“, „… mit KI veränderte Inhalte.“ und „Die Stimme in diesem Video ist KI-generiert.“
- Quer- und Hochformat in Full HD und 4K, im Hochformat innerhalb der Safe Zone von Reels, Shorts und TikTok
- Anleitung für Premiere Pro, DaVinci Resolve, Final Cut Pro und CapCut, Lizenz CC BY 4.0 (auch kommerziell)
So geht es: PNG auf die oberste Videospur, über die KI-Szene ziehen, Hinweis in die ersten Sekunden legen, fertig. Eine kurze Blende beim Ein- und Ausblenden wirkt ruhiger als ein harter Schnitt. Die Overlays sind ein Hilfsmittel und keine Rechtsberatung; ob eine Szene ein Label braucht, klärt der Kennzeichnungs-Check weiter unten.
Ton ohne Bild: die Ansage
Ein Stimmklon im Podcast, ein KI-Sprecher im Radiospot, eine synthetische Stimme in der Telefonschleife: Wo es kein Bild gibt, verlangt der Kodex eine kurze gesprochene Ansage am Anfang, in einfachen Worten, in der Sprache des Inhalts oder auf Englisch – etwa „Diese Stimme wurde mit KI erzeugt.“ Bei langen Formaten wird sie in regelmäßigen Abständen wiederholt, mindestens aber nach jeder Unterbrechung. Gibt es doch einen Bildschirm, etwa im Auto oder auf dem Handy, kommt das Symbol zusätzlich dazu.
Umgekehrt gilt: Bei einem Video mit KI-Stimme reicht die Ansage allein nicht. Der Kodex lässt hörbare Hinweise bei Bildinhalten nur zusätzlich zu, nie anstelle des sichtbaren Labels. Unser Overlay „Die Stimme in diesem Video ist KI-generiert.“ ist für genau diesen Fall gedacht.
Kunst, Satire, Fiktion: die abgeschwächte Pflicht
Für Deepfakes in offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktionalen Werken gilt eine abgeschwächte Pflicht: Der Hinweis muss da sein, darf aber so platziert werden, dass er die Darstellung und den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt (Art. 50 Abs. 4). Der Kodex nennt Begleittext und Beschreibung, Vor- und Abspann; auf Websites darf das Symbol auch neben dem Video stehen statt darin. Wahrnehmbar sein muss es trotzdem spätestens beim ersten Kontakt. Die Ausnahme ist eng:
- „Offensichtlich“ heißt, das Publikum erkennt den Charakter sofort – an Stil, Zusammenhang und Erwartung. Ein Kinofilm oder Trailer mit einem verjüngten Schauspieler gehört dazu, ebenso eine erkennbare Satire.
- Rein informative oder kommerzielle Inhalte gehören nicht dazu. Mischt ein Video Information und Kreativität, setzt sich nach den Leitlinien immer das Informative durch – dann gilt die volle Pflicht.
- Werbung kann nur in besonderen Einzelfällen darunter fallen. In den Beispielen der Leitlinien gilt für Werbe-Deepfakes durchweg die volle Kennzeichnung: der KI-Influencer, der ein echtes Produkt testet, die Teleshopping-Szene mit simulierten Kunden.
Für Imagefilme, Erklärvideos, Recruiting- und Produktvideos heißt das: mit der vollen Kennzeichnung planen.
Social Media: Plattform-Schalter, Reels und Vorschaubilder
- Den Schalter der Plattform setzen. YouTube, Instagram, TikTok und andere fragen beim Hochladen, ob realistische KI-Inhalte enthalten sind, und zeigen dann ein eigenes Label. Die Leitlinien erlauben, sich innerhalb einer Plattform auf deren Werkzeug zu verlassen, wenn es den KI-Ursprung klar und deutlich anzeigt.
- Und trotzdem ins Bild. Das Plattform-Label hängt an der Plattform. Wer den Clip herunterlädt, weiterleitet oder auf der eigenen Website einbettet, verliert es. Der Kodex sieht das Label deshalb direkt im Inhalt vor, damit es beim Weiterverbreiten erhalten bleibt.
- Im Hochformat in die Safe Zone. Ganz oben rechts in der Ecke verschwindet das Symbol unter Suchleiste und Kameraknopf. Bei 1080 × 1920 Pixeln gilt für alle drei großen Plattformen: mindestens 288 Pixel Abstand von oben und 192 Pixel von rechts.
- Vorschaubilder nicht vergessen. Im Feed sieht man zuerst das Thumbnail. Zeigt es eine KI-Person oder eine KI-Szene, gehört das Symbol auch dorthin – die Leitlinien nennen das Scrollen durch soziale Medien ausdrücklich als ersten Kontakt.
- Jede Fassung prüfen. Kurzfassungen, Teaser und Formatwechsel sind die häufigste Stelle, an der ein Label verloren geht, etwa wenn aus 16:9 ein Hochformat geschnitten wird und die Ecke wegfällt. Wie man aus einem Querformat-Dreh saubere Hochformat-Clips macht, steht im Ratgeber Video ins Hochformat schneiden.
Ältere Videos und Neuschnitte
Was vor dem 2. August 2026 erzeugt wurde, musst Du nicht nachträglich kennzeichnen; das stellen Leitlinien und FAQ der Kommission klar. Die Kommission ermuntert trotzdem dazu, ältere Deepfakes zu kennzeichnen, solange der Aufwand verhältnismäßig bleibt. Zwei Punkte aus der Praxis:
- Neue KI-Teile sind neu. Wer ein altes Video umschneidet und dabei eine neue KI-Szene, einen neuen Avatar-Clip oder eine neue KI-Stimme ergänzt, erzeugt diese Teile nach dem Stichtag. Sie brauchen das Label.
- Bei einer Neuveröffentlichung lieber kennzeichnen. Es kostet einen Arbeitsschritt und erspart später die Frage, wann genau eine Szene entstanden ist.
Für die Anbieter der KI-Werkzeuge gibt es eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 – aber nur für die maschinenlesbare Markierung bei Systemen, die schon vor August auf dem Markt waren. Für Deine Kennzeichnung als Betreiber gilt sie nicht.
Wer kontrolliert, was droht
- Aufsicht: Seit Ende Juli 2026 gilt in Deutschland das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG). Zentrale Aufsichtsbehörde ist die Bundesnetzagentur; für Mediendienste bleiben die Landesmedienanstalten zuständig, für Finanzunternehmen die BaFin. Die Behörden werden von sich aus oder auf Beschwerde tätig, und beschweren kann sich jeder, der einen Verstoß vermutet.
- Bußgeld: bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, was höher ist; für kleine und mittlere Unternehmen gilt der niedrigere der beiden Werte. Die Behörden müssen verhältnismäßig entscheiden und berücksichtigen etwa Schwere, Dauer, Fahrlässigkeit und Zusammenarbeit.
- Kodex als Pluspunkt: Wer den Verhaltenskodex unterzeichnet und umsetzt, wird vor allem daran gemessen, und das kann bei einem Bußgeld mildernd wirken. Wer nicht unterzeichnet, muss auf Nachfrage zeigen, wie er die Pflicht anders erfüllt.
- Wettbewerbsrecht: Unabhängig von der Aufsicht kann eine Werbung, die mit unmarkierten KI-Szenen täuscht, als irreführend abgemahnt werden.
- Hilfe: Der KI-Service-Desk der Bundesnetzagentur beantwortet Fragen von Unternehmen, besonders von kleinen und mittleren, und bietet mit dem „KI-Compliance Kompass“ eine erste Einordnung.
Und: Das Label ersetzt keine Einwilligung. Wer Gesicht oder Stimme einer echten Person nachbildet, braucht deren Zustimmung – Persönlichkeitsrecht, Datenschutz und Urheberrecht gelten unverändert weiter. Mehr dazu im Ratgeber Bildrechte & DSGVO in der Video-Postproduktion.
Kennzeichnungs-Check in sechs Fragen
Der Check ersetzt keine Prüfung im Einzelfall, zeigt Dir aber schnell, in welche Richtung es geht. Deine Antworten bleiben in Deinem Browser.
Checkliste für Produktion, Schnitt und Veröffentlichung
Vor der Produktion
- Klären, wer über den KI-Einsatz entscheidet – Du oder die Agentur. Wer entscheidet, kennzeichnet.
- Die geplanten KI-Teile auflisten: Avatar, Stimme, generierte Szenen, veränderte Aufnahmen.
- Die Einwilligung einholen, wenn Gesicht oder Stimme einer echten Person nachgebildet werden.
- Die Kennzeichnung in Briefing und Vertrag aufnehmen – für alle Fassungen und für Partner, die das Video verbreiten.
Im Schnitt
- KI-Clips in der Zeitleiste farbig markieren, damit keiner ohne Label durchrutscht.
- Das Label als eigenen Clip auf die oberste Spur legen: EU-Symbol „AI“ plus „KI-generiert“ oder „Mit KI verändert“, oben rechts, mit Abstand zu Logo, Bauchbinde und Untertitel.
- Den Hinweis an den Anfang des Videos setzen; bei langen Videos wiederholen und nach jeder Unterbrechung.
- Im Hochformat das Label innerhalb der Safe Zone platzieren.
- Bei synthetischer Stimme: Ansage am Anfang, dazu das Symbol im Bild.
- Auf hellen und dunklen Bildstellen und auf dem Handy prüfen, ob das Label sofort zu sehen ist.
Bei der Veröffentlichung
- Den KI-Schalter der Plattform setzen.
- Das Vorschaubild prüfen: Zeigt es eine KI-Person oder -Szene, kommt das Symbol auch dorthin.
- Jede Fassung prüfen – Kurzfassung, Teaser, Formatwechsel.
- Auf der eigenen Website den Hinweis zusätzlich als Text neben das Video schreiben.
- Kurz dokumentieren: welche Szenen, welches Werkzeug, wie gekennzeichnet. Das ist Dein Nachweis, falls eine Behörde fragt.
- Einen Weg anbieten, fehlende Labels zu melden, und sie dann zügig nachtragen.
Häufige Fragen
Muss ich jedes Video kennzeichnen, in dem KI steckt?
Nein. Kennzeichnen musst Du Deepfakes: KI-Inhalte, die realistischen Menschen, Stimmen, Orten, Gegenständen oder Ereignissen ähneln und fälschlich echt wirken könnten – etwa KI-Avatare, Stimmklone oder fotorealistische KI-Szenen. Technische Bearbeitung wie Farbkorrektur, Entrauschen oder Hochskalieren, erkennbar Unwirkliches und KI-Hintergründe hinter echten, unveränderten Produkten fallen nicht darunter. Rein private Nutzung ist ausgenommen.
Reicht ein Hinweis im Abspann oder in der Videobeschreibung?
Nur bei offensichtlich künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Werken. Sonst muss der Hinweis spätestens beim ersten Kontakt im Bild sichtbar sein, also am Anfang des Videos. Der Verhaltenskodex der EU verlangt das Symbol außerdem, wo möglich, in regelmäßigen Abständen und nach Unterbrechungen und empfiehlt, es während der ganzen KI-Szene stehen zu lassen.
Muss auf dem Label „AI“ stehen, oder reicht „KI“?
Die KI-Verordnung schreibt keinen Wortlaut vor, nur einen klaren und eindeutigen Hinweis. Der Verhaltenskodex der EU, an dem sich die Aufsicht orientiert, verlangt als Hauptelement die Buchstaben „AI“. Am sichersten ist deshalb das EU-Symbol „AI“ mit einem deutschen Zusatz wie „KI-generiert“ oder „Mit KI verändert“. Das Symbol darf jeder kostenlos nutzen.
Wer muss kennzeichnen, wenn eine Agentur das Video produziert?
Wer über den KI-Einsatz entscheidet. Legst Du fest, dass ein Avatar spricht oder eine Szene generiert wird, bist Du Betreiber, auch wenn die Agentur die Werkzeuge bedient. Bestellst Du nur ein Video und die Agentur entscheidet selbst über KI, trifft die Pflicht nach den Leitlinien der EU-Kommission die Agentur. Am besten regelt Ihr das im Briefing oder im Vertrag.
Müssen ältere Videos nachträglich gekennzeichnet werden?
Nein. Was vor dem 2. August 2026 erzeugt wurde, muss nicht nachträglich gekennzeichnet werden. Neue KI-Teile, die bei einem Neuschnitt dazukommen, brauchen das Label aber. Die EU-Kommission ermuntert außerdem dazu, ältere Deepfakes freiwillig zu kennzeichnen.
Reicht der KI-Schalter von YouTube, Instagram oder TikTok?
Innerhalb der Plattform kann er genügen, wenn er den KI-Ursprung klar anzeigt – das erlauben die Leitlinien der EU-Kommission. Das Plattform-Label geht aber verloren, sobald der Clip heruntergeladen, weitergeleitet oder auf einer Website eingebettet wird. Wer sicher gehen will, setzt den Schalter und das Symbol im Bild.
Was droht bei einem Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht?
Die KI-Verordnung sieht Bußgelder bis 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes vor; für kleine und mittlere Unternehmen gilt der niedrigere Wert, und die Behörden müssen verhältnismäßig entscheiden. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur die zentrale Aufsichtsbehörde. Daneben kann eine Werbung mit unmarkierten KI-Szenen als irreführend abgemahnt werden.
Fazit
Die KI-Kennzeichnung ist kein Stempel für jedes Video, in dem irgendwo ein Algorithmus mitgerechnet hat. Sie trifft genau die Inhalte, bei denen das Publikum sonst getäuscht werden könnte: realistische Menschen, Stimmen, Orte und Szenen, die es so nie gab. Für sie gilt: Symbol „AI“ ins Bild, am Anfang und während der KI-Szene, im Hochformat in der Safe Zone, bei Ton eine Ansage. Wer das beim Schnitt gleich mitplant, braucht dafür einen Clip auf einer eigenen Spur – und muss beim nächsten Umschnitt nicht suchen, wo das Label geblieben ist.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 3 Nr. 4 und 60, Art. 50, Art. 99
- EU-Kommission: Leitlinien zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-Verordnung, C(2026) 5054, 20.07.2026
- EU-Kommission: Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte, 10.06.2026
- EU-Kommission: FAQ zu den Transparenzpflichten nach Art. 50
- EU-Kommission: EU-Symbole zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte
- Bundesnetzagentur: Zentrale Rolle bei der Umsetzung der KI-Verordnung, 29.07.2026, und KI-Service-Desk
- beck-aktuell: 15 Millionen Euro für ein fehlendes KI-Label?, 07.09.2026