KI im Video kennzeichnen: Was seit August 2026 Pflicht ist – mit Beispielen

Videoplayer und Smartphone mit KI-generierten Szenen, beide oben rechts mit dem EU-Symbol „AI“ und dem Hinweis „KI-generiert“

Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der KI-Verordnung der EU. Seitdem kursieren zwei Sätze: „Jedes KI-Bild muss gekennzeichnet werden“ und „Das betrifft nur Deepfakes von Politikern“. Beide stimmen nicht. Für Videos ist die Pflicht enger als der erste Satz und weiter als der zweite: Der KI-Avatar Deiner Geschäftsführerin gehört dazu, eine geklonte Sprecherstimme auch und eine fotorealistische KI-Szene mit Menschen, die es gar nicht gibt, ebenfalls. Die Farbkorrektur mit KI-Hilfe gehört nicht dazu. Dieser Ratgeber erklärt aus Sicht eines Schnittplatzes, was die Verordnung, die Leitlinien der EU-Kommission vom 20. Juli 2026 und der Verhaltenskodex der EU vom 10. Juni 2026 verlangen. An drei Beispielvideos siehst Du, wie eine Kennzeichnung im Bild aussieht, die nicht stört – und unten gibt es die passenden Overlays für Dein Schnittprogramm kostenlos zum Herunterladen.

Inhalt
  1. Kurz beantwortet
  2. Was ein Deepfake ist: vier Merkmale
  3. Typische Fälle aus der Videoproduktion
  4. Wer kennzeichnen muss: Du oder Deine Agentur?
  5. So muss das Label aussehen
  6. Drei Beispiele aus dem Schnitt
  7. Kostenlose KI-Label-Overlays
  8. Ton ohne Bild: die Ansage
  9. Kunst, Satire, Fiktion: die abgeschwächte Pflicht
  10. Social Media: Plattform-Schalter, Reels und Vorschaubilder
  11. Ältere Videos und Neuschnitte
  12. Wer kontrolliert, was droht
  13. Kennzeichnungs-Check in sechs Fragen
  14. Checkliste für Produktion, Schnitt und Veröffentlichung
  15. Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wer beruflich mit KI Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugt oder verändert, muss Deepfakes als künstlich erzeugt oder verändert kennzeichnen (Art. 50 Abs. 4 KI-Verordnung). Ein Deepfake ist ein KI-Inhalt, der „wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würde“ (Art. 3 Nr. 60). Für Videos heißt das:

Was ein Deepfake ist: vier Merkmale

Ob Du kennzeichnen musst, hängt nicht daran, ob irgendwo KI im Spiel war, sondern daran, ob ein Deepfake entsteht. Die Leitlinien der Kommission prüfen dafür vier Merkmale, die alle zusammenkommen müssen:

  1. Ähnlichkeit. Der Inhalt ähnelt seinem Vorbild deutlich. Identisch muss er nicht sein; es zählen die typischen, wiedererkennbaren Merkmale.
  2. Existenz – oder Plausibilität. Das Vorbild muss nicht wirklich existieren. Es reicht, wenn es so existieren könnte oder hätte existieren können. Eine fotorealistische, frei erfundene Person zählt deshalb mit. Was den Naturgesetzen widerspricht – Menschen, die ohne Hilfsmittel fliegen, Drachen, Elefanten am Steuer –, zählt nicht.
  3. Personen, Gegenstände, Orte, Einrichtungen, Ereignisse. Gemeint sind realistische Menschen samt Stimme, Auftreten und Darbietung, Gegenstände wie Gebäude, Maschinen und Produkte, reale Orte, Tiere und ganze Szenen – auch die Darstellung einer Dienstleistung.
  4. Falscher Anschein von Echtheit. Der Inhalt könnte jemandem echt oder wahr erscheinen. Das wird objektiv beurteilt, eine Täuschungsabsicht braucht es nicht. Maßstab ist das ganze Publikum, das das Video absehbar zu sehen bekommt, ausdrücklich auch Kinder und ältere Menschen.

Den Ausschlag gibt meist das vierte Merkmal. Die Leitlinien nennen dafür ein Beispiel aus der Filmproduktion: KI-Hintergründe, Spezialeffekte und die übliche technische Vor- und Nachbearbeitung lassen ein Video in der Regel nicht fälschlich echt wirken. KI-generierte Darsteller, digitale Doubles echter Personen, Verjüngung (De-Aging) und simulierte Darbietungen dagegen schon. Fotorealismus macht einen Deepfake wahrscheinlicher, entscheidet aber nicht allein – es kommt darauf an, ob der Inhalt in seinem Zusammenhang täuschen kann.

Typische Fälle aus der Videoproduktion

So sieht das an Fällen aus, die in Imagefilm, Werbung, Recruiting und Social Media ständig vorkommen. Mehrere davon stammen fast wörtlich aus den Beispielen der Leitlinien.

FallKennzeichnen?Warum
KI-Avatar der Geschäftsführerin dankt den Mitarbeitenden für das JahresergebnisJaBeispiel aus den Leitlinien. Läuft das Video nur intern, darf der Hinweis nach dem Kodex auch vor dem Abspielen stehen, etwa im Intranet
Erklärvideo mit fotorealistischem KI-Sprecher, den es nicht gibtJaErfundene, aber realistisch wirkende Person
Voice-over mit der geklonten Stimme des InhabersJaTon-Deepfake einer echten Person: Symbol im Bild, ohne Bild eine Ansage
Interview per KI übersetzt, Lippenbewegungen an die neue Sprache angepasstJaVeränderte Darbietung einer echten Person
Fotorealistische KI-Szene: Kundin nutzt die App im ZugJaErfundene Szene, die wie gedreht wirkt
Mit KI erzeugter Drohnenflug über den FirmensitzJaRealer Ort, wirkt wie eine echte Aufnahme
Produkt mit KI glatter, glänzender oder größer gemachtJaTäuscht über Aussehen oder Qualität – dazu kommt das Risiko einer Abmahnung wegen Irreführung
Echtes, unverändertes Produkt vor einem KI-HintergrundNein, solange es nicht irreführtAusdrückliches Beispiel der Leitlinien
Farbkorrektur, Entrauschen, Hochskalieren, Passanten entfernen, Bildränder erweiternNeinUnwesentliche technische Bearbeitung
Werbespot mit sprechenden Mäusen, die über Käse streitenNeinErkennbar unwirklich (Beispiel der Leitlinien)
KI-Stimme für eine Trickfilm- oder SpielfigurNeinNiemand wird darüber getäuscht, wer spricht
Musikvideo oder Kurzfilm mit KI-Effekten, erkennbar künstlerischAbgeschwächtHinweis, der das Werk nicht stört, etwa im Abspann
Automatische Untertitel, KI-Rohschnitt, Umschnitt ins HochformatNeinKein Deepfake. Die Pflicht für KI-Texte betrifft nur Veröffentlichungen zu Themen von öffentlichem Interesse ohne redaktionelle Prüfung

Die Tabelle ersetzt keine Prüfung im Einzelfall. Im Zweifel gilt: Ein Label zu viel schadet nicht, eines zu wenig schon.

Wer kennzeichnen muss: Du oder Deine Agentur?

Die Pflicht trifft den Betreiber, also wer ein KI-System „in eigener Verantwortung verwendet“ (Art. 3 Nr. 4). Ausgenommen ist nur die rein private Nutzung; Unternehmen, Selbstständige und Kanäle, mit denen jemand regelmäßig Geld verdient, sind es nicht. Für Auftragsproduktionen werden die Leitlinien konkret:

In der Praxis entscheiden oft beide Seiten zusammen. Deshalb gehört die Kennzeichnung ins Briefing: wer über den KI-Einsatz entscheidet, wer das Label setzt und dass es auch in Kurzfassungen, Vorschaubildern und Social-Media-Schnitten erhalten bleibt. Wenn wir in einem Auftrag KI einsetzen, stimmen wir das vorher mit Dir ab und kennzeichnen die betroffenen Szenen in allen Fassungen. Was wir mit KI machen und was nicht, steht auf der Seite KI-Videos.

So muss das Label aussehen

Die Verordnung selbst verlangt nur, dass der Hinweis „in klarer und eindeutiger Weise“ und „spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion oder Aussetzung“ gegeben wird und barrierefrei ist (Art. 50 Abs. 5). Wie das konkret aussieht, beschreiben die Leitlinien und der Verhaltenskodex. Den Kodex hatten bis Ende Juli rund 190 Organisationen unterzeichnet. Er ist freiwillig, aber der Maßstab, an dem sich die Aufsicht orientiert: Wer nicht unterschreibt, soll seine eigene Lösung mit ihm vergleichen und zeigen können, dass sie genauso gut funktioniert.

Was im Label stehen sollte

EU-Symbol „AI“, schwarz
EU-Symbol „AI“, weiß

Basissymbol „AI“mit eigenem Text daneben, z. B. „KI-generiert“

EU-Symbol „AI GENERATED“, schwarz
EU-Symbol „AI GENERATED“, weiß

„AI GENERATED“für vollständig mit KI erzeugte Inhalte

EU-Symbol „AI MODIFIED“, schwarz
EU-Symbol „AI MODIFIED“, weiß

„AI MODIFIED“für echtes Material, das KI verändert hat

Die drei EU-Symbole der Kommission, je für helle und dunkle Bilder. Daneben gibt es halbtransparente Fassungen.

Wo, wann und wie lange

Drei Beispiele aus dem Schnitt

So sieht das in der Praxis aus. Die Clips laufen ohne Ton, und die Bilder darin sind mit einer Bild-KI erzeugt – also genau die Art Inhalt, um die es hier geht.

Beispiel 1: durchgehend gekennzeichnet. Eine KI-generierte Szene im Imagefilm einer Tischlerei: ① Hinweis in den ersten Sekunden, ② EU-Symbol „AI“ mit „KI-generiert“ oben rechts während des ganzen Videos, ③ KI-Hinweis im Abspann. Pflicht ist der Hinweis ab dem ersten Kontakt; der Kodex setzt dafür das Symbol an den Anfang und empfiehlt, es durchgehend stehen zu lassen. Der Abspann ist eine freiwillige Ergänzung.
Beispiel 2: nur die KI-Szene. Ein gedrehter Film mit einer einzigen KI-Szene: ① ein kurzer Hinweis am Anfang des Videos – so verlangt es der Kodex, auch wenn die KI-Szene erst später kommt –, ② das Symbol genau so lange, wie die KI-Szene läuft, ③ das gedrehte Material bleibt ohne Symbol. In der Zeitleiste liegt das Label als eigener Clip auf der Spur darüber; so geht es beim nächsten Umschnitt nicht verloren.
Beispiel 3: Hochformat. Im Recruiting-Reel sitzen Symbol und Hinweis innerhalb der Safe Zone – oben rechts, aber unterhalb der App-Leiste und links von der Knopfspalte. So verdecken sie weder Profilname und Beschreibung noch die Knöpfe der App, und umgekehrt verdeckt die App das Label nicht. Den Hinweis haben wir unten in die Safe Zone gesetzt, weil oben im Hochformat meist das Gesicht ist. Die Pixelwerte für Reels, Shorts und TikTok stehen bei unseren Safe-Zone-Vorlagen.

Kostenlose KI-Label-Overlays

Damit Du das nicht selbst bauen musst: Die Labels aus den Beispielen gibt es als transparente PNG-Dateien für jedes Schnittprogramm – fertig platziert, im Hochformat innerhalb der Safe Zone.

Kostenloser Download · Version 1.0

KI-Label-Overlays für Dein Schnittprogramm

ZIP herunterladen 0,6 MB

So geht es: PNG auf die oberste Videospur, über die KI-Szene ziehen, Hinweis in die ersten Sekunden legen, fertig. Eine kurze Blende beim Ein- und Ausblenden wirkt ruhiger als ein harter Schnitt. Die Overlays sind ein Hilfsmittel und keine Rechtsberatung; ob eine Szene ein Label braucht, klärt der Kennzeichnungs-Check weiter unten.

Ton ohne Bild: die Ansage

Ein Stimmklon im Podcast, ein KI-Sprecher im Radiospot, eine synthetische Stimme in der Telefonschleife: Wo es kein Bild gibt, verlangt der Kodex eine kurze gesprochene Ansage am Anfang, in einfachen Worten, in der Sprache des Inhalts oder auf Englisch – etwa „Diese Stimme wurde mit KI erzeugt.“ Bei langen Formaten wird sie in regelmäßigen Abständen wiederholt, mindestens aber nach jeder Unterbrechung. Gibt es doch einen Bildschirm, etwa im Auto oder auf dem Handy, kommt das Symbol zusätzlich dazu.

KI-Hinweis (gesprochen)KI-StimmeUnterbrechung
Ein langes Audioformat mit KI-Stimme: Ansage am Anfang, Erinnerung zwischendurch und nach jeder Unterbrechung eine neue Ansage.

Umgekehrt gilt: Bei einem Video mit KI-Stimme reicht die Ansage allein nicht. Der Kodex lässt hörbare Hinweise bei Bildinhalten nur zusätzlich zu, nie anstelle des sichtbaren Labels. Unser Overlay „Die Stimme in diesem Video ist KI-generiert.“ ist für genau diesen Fall gedacht.

Kunst, Satire, Fiktion: die abgeschwächte Pflicht

Für Deepfakes in offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktionalen Werken gilt eine abgeschwächte Pflicht: Der Hinweis muss da sein, darf aber so platziert werden, dass er die Darstellung und den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt (Art. 50 Abs. 4). Der Kodex nennt Begleittext und Beschreibung, Vor- und Abspann; auf Websites darf das Symbol auch neben dem Video stehen statt darin. Wahrnehmbar sein muss es trotzdem spätestens beim ersten Kontakt. Die Ausnahme ist eng:

Für Imagefilme, Erklärvideos, Recruiting- und Produktvideos heißt das: mit der vollen Kennzeichnung planen.

Social Media: Plattform-Schalter, Reels und Vorschaubilder

Ältere Videos und Neuschnitte

Was vor dem 2. August 2026 erzeugt wurde, musst Du nicht nachträglich kennzeichnen; das stellen Leitlinien und FAQ der Kommission klar. Die Kommission ermuntert trotzdem dazu, ältere Deepfakes zu kennzeichnen, solange der Aufwand verhältnismäßig bleibt. Zwei Punkte aus der Praxis:

Für die Anbieter der KI-Werkzeuge gibt es eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 – aber nur für die maschinenlesbare Markierung bei Systemen, die schon vor August auf dem Markt waren. Für Deine Kennzeichnung als Betreiber gilt sie nicht.

Wer kontrolliert, was droht

Und: Das Label ersetzt keine Einwilligung. Wer Gesicht oder Stimme einer echten Person nachbildet, braucht deren Zustimmung – Persönlichkeitsrecht, Datenschutz und Urheberrecht gelten unverändert weiter. Mehr dazu im Ratgeber Bildrechte & DSGVO in der Video-Postproduktion.

Kennzeichnungs-Check in sechs Fragen

Der Check ersetzt keine Prüfung im Einzelfall, zeigt Dir aber schnell, in welche Richtung es geht. Deine Antworten bleiben in Deinem Browser.

Checkliste für Produktion, Schnitt und Veröffentlichung

Vor der Produktion

Im Schnitt

Bei der Veröffentlichung

Zum Weitergeben: Du kannst diese Checkliste gern verlinken, ausdrucken oder mit Quellenangabe übernehmen. Die Druckansicht Deines Browsers blendet Menü und Fußzeile aus.

Häufige Fragen

Muss ich jedes Video kennzeichnen, in dem KI steckt?

Nein. Kennzeichnen musst Du Deepfakes: KI-Inhalte, die realistischen Menschen, Stimmen, Orten, Gegenständen oder Ereignissen ähneln und fälschlich echt wirken könnten – etwa KI-Avatare, Stimmklone oder fotorealistische KI-Szenen. Technische Bearbeitung wie Farbkorrektur, Entrauschen oder Hochskalieren, erkennbar Unwirkliches und KI-Hintergründe hinter echten, unveränderten Produkten fallen nicht darunter. Rein private Nutzung ist ausgenommen.

Reicht ein Hinweis im Abspann oder in der Videobeschreibung?

Nur bei offensichtlich künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Werken. Sonst muss der Hinweis spätestens beim ersten Kontakt im Bild sichtbar sein, also am Anfang des Videos. Der Verhaltenskodex der EU verlangt das Symbol außerdem, wo möglich, in regelmäßigen Abständen und nach Unterbrechungen und empfiehlt, es während der ganzen KI-Szene stehen zu lassen.

Muss auf dem Label „AI“ stehen, oder reicht „KI“?

Die KI-Verordnung schreibt keinen Wortlaut vor, nur einen klaren und eindeutigen Hinweis. Der Verhaltenskodex der EU, an dem sich die Aufsicht orientiert, verlangt als Hauptelement die Buchstaben „AI“. Am sichersten ist deshalb das EU-Symbol „AI“ mit einem deutschen Zusatz wie „KI-generiert“ oder „Mit KI verändert“. Das Symbol darf jeder kostenlos nutzen.

Wer muss kennzeichnen, wenn eine Agentur das Video produziert?

Wer über den KI-Einsatz entscheidet. Legst Du fest, dass ein Avatar spricht oder eine Szene generiert wird, bist Du Betreiber, auch wenn die Agentur die Werkzeuge bedient. Bestellst Du nur ein Video und die Agentur entscheidet selbst über KI, trifft die Pflicht nach den Leitlinien der EU-Kommission die Agentur. Am besten regelt Ihr das im Briefing oder im Vertrag.

Müssen ältere Videos nachträglich gekennzeichnet werden?

Nein. Was vor dem 2. August 2026 erzeugt wurde, muss nicht nachträglich gekennzeichnet werden. Neue KI-Teile, die bei einem Neuschnitt dazukommen, brauchen das Label aber. Die EU-Kommission ermuntert außerdem dazu, ältere Deepfakes freiwillig zu kennzeichnen.

Reicht der KI-Schalter von YouTube, Instagram oder TikTok?

Innerhalb der Plattform kann er genügen, wenn er den KI-Ursprung klar anzeigt – das erlauben die Leitlinien der EU-Kommission. Das Plattform-Label geht aber verloren, sobald der Clip heruntergeladen, weitergeleitet oder auf einer Website eingebettet wird. Wer sicher gehen will, setzt den Schalter und das Symbol im Bild.

Was droht bei einem Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht?

Die KI-Verordnung sieht Bußgelder bis 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes vor; für kleine und mittlere Unternehmen gilt der niedrigere Wert, und die Behörden müssen verhältnismäßig entscheiden. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur die zentrale Aufsichtsbehörde. Daneben kann eine Werbung mit unmarkierten KI-Szenen als irreführend abgemahnt werden.

Fazit

Die KI-Kennzeichnung ist kein Stempel für jedes Video, in dem irgendwo ein Algorithmus mitgerechnet hat. Sie trifft genau die Inhalte, bei denen das Publikum sonst getäuscht werden könnte: realistische Menschen, Stimmen, Orte und Szenen, die es so nie gab. Für sie gilt: Symbol „AI“ ins Bild, am Anfang und während der KI-Szene, im Hochformat in der Safe Zone, bei Ton eine Ansage. Wer das beim Schnitt gleich mitplant, braucht dafür einen Clip auf einer eigenen Spur – und muss beim nächsten Umschnitt nicht suchen, wo das Label geblieben ist.

Keine Rechtsberatung. Dieser Ratgeber gibt den Stand vom 1. Oktober 2026 wieder und ist aus Sicht der Videoproduktion geschrieben. Die Leitlinien der Kommission und der Verhaltenskodex sind Auslegungshilfen, keine verbindliche Rechtsprechung, und die Kommission will die Leitlinien anpassen, sobald Erfahrungen aus der Praxis vorliegen. Ob und wie die Pflicht auf Dein Video zutrifft, klärst Du im Zweifel mit Deiner Rechtsberatung. Eine erste Orientierung bietet der KI-Service-Desk der Bundesnetzagentur.

Quellen

KI im Video – richtig gekennzeichnet?

Schick uns Dein Video oder Dein Skript. Wir sagen Dir, welche Szenen ein Label brauchen, setzen es im Schnitt und liefern alle Fassungen gekennzeichnet. Professioneller Videoschnitt ab 399 € inkl. MwSt.

Jetzt unverbindlich anfragen